Rotkleeblüte mit Hummel. Quelle: Irene Jacob, LfL.
In Deutschland wird hauptsächlich Rotklee vermehrt. Daneben wird Saatgut von Luzerne, und im geringeren Umfang Weißklee und Inkarnatklee produziert. Die Vermehrung weiterer Arten wie Alexandriner- und Perserklee findet aufgrund klimatischer Bedingungen hauptsächlich im Ausland statt.
Bei der Saatguterzeugung ist spezielle Sorgfalt beim Anbau, der Ernte und Aufbereitung nötig. Außerdem ist die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen vorausgesetzt, um qualitativ hochwertiges Saatgut zu erzeugen und die Partien erfolgreich zur Anerkennung und damit zur Vermarktungsreife zu führen.
Die Produktion von Saatgut erfolgt immer im Vertragsanbau mit der Vermehrungs- und Vertriebsfirma (VV-Firma). Die Bestände zur Saatgutproduktion müssen eine behördliche Feldbesichtigung und eine Beschaffenheitsprüfung des Saatguts durchlaufen. Das Saatgutverkehrsgesetz und die Saatgutverordnung regeln dabei die Anforderungen an Vermehrungsbestände und Saatgutqualitäten, so zum Beispiel den Fremdbesatz im Feld und im Erntegut. Für Futterleguminosen gilt zudem, dass der Feldbestand keinen Besatz mit Seide, Kleewürger und Kreuzkraut aufweisen darf. Zudem dürfen Luzernen oder Klee nicht in größerem Ausmaß von Anthracnose befallen sein.
Mindestkeim-fähigkeit (%) | Höchstanteil an hartschaligen Körnern (%) | Höchstgehalt an Feuchtigkeit (%) | Technische Mindestreinheit (% des Gewichts) | Höchstbesatz mit anderen Pflanzenarten insgesamt (%) | |
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Rotklee | 80 | 40 | 12 | 97 | 0.3-1.5 |
Luzerne | 80 | 20 | 12 | 97 | 0.3-1.5 |
Weißklee | 80 | 40 | 12 | 97 | 0.3 |
Inkarnatklee | 75 | 20 | 12 | 97 | 0.3 |
Text: Ann-Kathrin Bessai, Irene Jacob, Dr. Stephan Hartmann
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